fincaurlaub.de GmbH (vormals MC-Fincaservice Touristik GmbH) Vermittlungsbedingungen

Das Team von fincaurlaub.de GmbH (vormals fincaurlaub.de Touristik GmbH) wird immer bemüht sein, Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie von uns durch die vermittelte Leistung z.B. Unterkunft zu erwarten haben und welche Verbindlichkeiten Sie eingehen. Gleichzeitig regeln die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem die Vermittlung von fincaurlaub.de vertraglich vereinbart wurde. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen, denn mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Buchung erkennen Sie unsere Regelungen an.

1. Vertragsschluss

Die Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, wird mit dem Zugang bei fincaurlaub.de verbindlich. Sie haften als Anmeldender für alle Vertragspflichten der von Ihnen durch Sie in der Anmeldung bzw. Reisebestätigung aufgeführten Teilnehmer.

Auf der Internetseite von fincaurlaub.de wird die Vermittlung von fremder Leistung, nämlich die Vermittlung von Ferienunterkünften (Fincas und Villen), welche vertraglich mit uns verbunden sind. fincaurlaub.de hat somit die Stellung eines Anbieters einer Einzelleistung zwischen dem Gast und dem Eigentümer / Vermieter. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes von Fincas und Villen auf unserer Internetseite bieten Sie uns den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. Der Reisevermittlungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie darüber hinaus durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung.

Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente gegen Zahlungsnachweis sofort zusenden bzw. spätestens einen Tag vor dem Anreisetag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. (vgl. Ziffer 6.).

2. Bezahlung

fincaurlaub.de ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch Rücktrittskosten und allen sonstigen Zahlungen zum Inkasso durch den Vermieter berechtigt. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% vom Mietpreis der Unterkunft fällig, soweit nicht Fremdleistungen betroffen sind. Die verlangten Preise für Fremdleistungen werden separat ausgewiesen. Der Restbetrag wird 42 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Ebenso die Kaution für die Mietimmobilie. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 42 Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort und vor Reiseantritt fällig. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder nur Teilzahlung der Reiseleistung kann fincaurlaub.de vom Vertrag zurücktreten und eventuell Schadenersatz verlangen (vgl. Regelung unter Ziffer 5). Bei Nichtzahlung oder auch Teilzahlung behält sich fincaurlaub.de vor, den Zutritt zum Mietobjekt vor Ort zu verweigern oder sonstige Reiseleistungen zurückzubehalten. Wenn Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet werden und fincaurlaub.de deshalb mahnen muss, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu € 15,- pro Mahnung sowie Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die Zahlungsansprüche zu erheben.

Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach Freigabe durch die jeweilige Hausverwaltung. Sie wird bei Beschädigungen so lange einbehalten, bis der Sachverhalt vollständig geklärt ist.

3. Leistungen / Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von fincaurlaub.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wenn einzelne bezahlte Leistungen aus dem Kunden zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, kann fincaurlaub.de dem Kunden nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

Am Anreisetag ist die Check-in Zeit, insofern nicht anderweitig vereinbart, ab 16.00 Uhr, am Abreisetag ist die Finca/Villa bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Sollten diese Zeiten, ohne schriftliche Genehmigung durch fincaurlaub.de, nicht eingehalten werden (z.B. Verlassen der Finca/Villa nach 10.00 Uhr) so ist fincaurlaub.de berechtigt dem Kunden eine Gebühr i.H. von bis zu 2 Tagesmieten, zzgl. der durch die verspätete Abreise entstandenen Kosten, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Überbelegung

Sollte der Reisende ohne Genehmigung von fincaurlaub.de mehr Personen/Reiseteilnehmer beherbergen als die im Katalog / Internet angeführte Maximalbelegung, gilt folgendes: Bei Überbelegung, d. h. wenn die im Katalog/Internet ausgewiesene Maximalbelegung überschritten wird, kann fincaurlaub.de pro weitere Person 80 % des Mietpreises verlangen, wie er sich aus dem Maximalbelegungspreis anteilig pro Person ergibt.

5. Nutzung der Immobilie

Die von Ihnen gebuchte Unterkunft darf ausschließlich für touristische Zwecke genutzt werden. Jede kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich nur auf Anfrage möglich. Dies beinhaltet kommerzielle Film und Fotoaufnahmen sowie Veranstaltungen jeglicher Art. Insbesondere die gewerbliche Nutzung von Foto und Filmaufnahmen, die in unseren Häusern entstanden sind, bedürfen der schriftlichen Freigabe durch fincaurlaub.de. Eine Ausnahme stellt die Nutzung der Immobilie für gewöhnliche Home-Office Tätigkeiten dar.

Haustiere sind in allen Mietobjekten von fincaurlaub.de ausschließlich auf Nachfrage gestattet. Die Freigabe muss schriftlich erfolgen. Für eine unerlaubte Mitnahme von Tieren werden zusätzliche Reinigungsgebühren berechnet. Eine Zuwiderhandlung kann zu Stornierung und zu vorzeitiger Abreise führen.

6. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Die Erklärung des Reiserücktritts hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei fincaurlaub.de.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich zum einen nach dem Preis für die Beherbergung: In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle eines Rücktritts von der Reise fordern müssen, bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%, vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%, ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%.

7. Umbuchungen

Werden auf Wunsch des Kunden nur geringfügige Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Reiseteilnehmer oder der Beförderung bis 75 Tage vor Reiseantritt herbeigeführt, kann, wenn es möglich ist, eine Umbuchung erfolgen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- erhoben. Umbuchungen, deren Mietbeginn 75 Tage oder weniger bevorsteht, sind, wenn überhaupt möglich, nach Aufwand zu berechnen.

8. Haftung / Haftungsausschluss

fincaurlaub.de haftet im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Vermittlungsverpflichtungen. Dazu gehört die rechtswirksame Übermittlung des Angebotes. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung ist fincaurlaub.de von der Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

Während Ihres Aufenthaltes raten wir zu sorgsamem Umgang mit Ihrem Eigentum. Fincaurlaub.de haftet nicht für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c BGB bis 651 f BGB verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem für Sie zuständigen Büro gemäß Reisebestätigung oder unserem Büro in Deutschland: Kurfürstenstr. 34, 80801 München mitzuteilen. Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)89 487421, in der Zeit von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ). Außerhalb dieser Zeiten und an allen Sonntagen und Feiertagen ist 24 Stunden ein Notfallhandy erreichbar, das ebenfalls wie die örtliche Reiseleitung in den Reiseunterlagen und im Hausbuch steht. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ort, die Unterkunft mit Reiseantritt und die in der Reisebestätigung genannte Reisenummer an. Unterlassen Sie die Beanstandung schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann auch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

10. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck-, Darstellungs- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig München.

11. Reisevermittler

fincaurlaub.de Touristik und Ferienimmobilien GmbH
Kurfürstenstr. 34, D-80801 München,

Vertreten durch:
Jochen Schmidt
Marco Gerds

Amtsgericht München HRB 113 428